S-T-B Schwer-Transport-Begleitung Meinsdorf (bei Berlin)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

 

der Firma   S-T-B Schwer-Transport-Begleitung Meinsdorf

 

 

 

1.         Geltung

1.1        Alle Geschäfte, die im Zusammenhang von Großraum- und Schwertransportbegleitungen aller Art ausgeführt werden, unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für künftige Geschäftsbedingungen, wenn sie nicht vorher schriftlich geändert vereinbart sind.

1.2        Ich / wir behalten es uns vor, andere Unternehmer zur Erfüllung der mir / uns übertragenen Aufträge einzusetzen. In diesem Fall hafte / en ich / wir nur für eine sorgfältige und gewissenhafte Auswahl, sofern nicht vorsätzlich und grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

1.3            Besondere Abreden bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit stets in der Schriftform.

1.4            Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. § 139 BGB ist insofern abdingen, bzw. rechtskräftig.

 

2.         Aufträge und Angebote

2.1        Alle Angebote des Unternehmers sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.2        Ein Auftrag gilt erst dann erteilt, wenn er vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. Als angenommen und akzeptiert gilt er erst, wenn er von mir / uns schriftlich bestätigt wird.

2.3        Als verbindlicher Nachweis und als Grundlage zur Abrechnung gelten meine / unsere Leistungsnachweise. Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift des Transportführers (Lkw-Fahrer) bestätigt.

 

3.         Ausführung und Leistung

3.1        Das / die Transportfahrzeug / -e wird / werden von mir / uns rechtzeitig an dem vom Kunden angegebenen Abfahrtsort laut des schriftlichen Auftrages gestellt.

3.2        Die Ausführung sämtlicher Aufträge erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Für den Bereich Großraum- und Schwertransportsicherung gilt dies besonders für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen aus der Genehmigung nach § 29 und § 46 STVO.

3.3        Polizeibegleitungen und Straßensperrungen können erst angefordert werden, wenn diese vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich beantrag wurden.

 

4.         Haftung

4.1        Ich / wir hafte / en nicht nur für Verzögerungen in der Transportabwicklung, die z. B. durch Defekte an den Begleitfahrzeug / en entstehen. Eine Haftung für nicht rechtzeitige Gestellung ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Streik, Straßensperrungen und sonstigen unvermeidbaren Ereignissen, deren Folgen der Unternehmer nicht abwenden konnte.

4.2        Sollten bei der Transportdurchführung Verzögerungen entstehen, die nicht auf meine / unsere oder ein von mir / uns beauftragtes Unternehmen zurückzuführen sind, werden entstandene Kosten berechnet.

4.3        Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse meinerseits / unsererseits zu Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, so hat mir / uns der Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen, um Ersatz beschaffen zu können.

4.4        Der Auftraggeber kann mir / uns gegenüber keinerlei Schadenersatzansprüche gleich welcher Art geltend machen.

4.5        Ich / wir haften bei der Abwicklung der Aufträge für mich, unsere Mitarbeiter oder Beauftragte anderer Unternehmen nur insoweit, als das mir / uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

4.6        Bei fernmündlicher Auftragerteilung hafte / en ich / wir nicht für Missverständnisse, die sich aus der Auftragerteilung ergeben. Ebenso hafte / en ich / wir nicht für fehlerhafte unvollständige Anweisungen des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten.

4.7        Ich / wir übernehme / en keine Haftung für Schäden die bei der Durchführung des Transportes im öffentlichen Verkehrsraum entstehen, welche daraus resultieren, dass ich / wir, unsere Mitarbeiter oder Beauftragte eine Hilfestellung bei der Durchführung des Transportes leisten, z. B. Brückenhöhen prüfen.

4.8        Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Fahrantritt die gesamte Strecke auf Befahrbarkeit, insbesondere auf Brückenhöhen und Brückenbelastbarkeiten zu prüfen.

 

5.         Preise

5.1        Alle Preise gelten zzgl. der derzeitigen in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber, bzw. sein Bevollmächtigter ist zur sofortigen Kontrolle der Daten auf dem Leistungsnachweis verpflichtet. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich. Alle Dienstleistungen werden nach meiner / unserer aktuellen (derzeitigen gültigen) Preisliste abgerechnet. Änderungen, bzw. Abweichungen bedürfen einer vorherigen beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung. Anderes gilt automatisch als ungültig.

5.2        Nebenkosten für Handy-, Telefon- und Faxgebühren (siehe Preisliste), sowie Straßenbenutzungsgebühren sind vom Auftraggeber im vollem Umfang für jeden Transport zu erstatten.

5.3        Ich / wir sind nicht verpflichtet Kautionen und / oder Bürgschaften für den Auftraggeber in vollem Umfang für jeden Transport zu erstatten.

5.4        Im Fall eines Auftrages zur Großraum- und Schwertransportbegleitung wird ein Begleitfahrzeug für den Auftraggeber reserviert. Erfolgt eine Stornierung des Begleitfahrzeuges, bzw. eine Stillegung des Transportes durch entsprechende Dienststellen vor Fahrantritt, so bleibt der Auftraggeber verpflichtet eine pauschale Vergütung zuzüglich bereits angefallenen Gebühren und / oder Kosten, die dadurch entstehen zu begleichen.

5.5        Diese Vergütung beträgt für ein Begleitfahrzeug unabhängig von der angeforderten Begleitart mindestens 200,00 EUR.

 

6.         Genehmigungen

6.1        Bei der Einholung einer Sonder-, bzw. Ausnahmegenehmigung hat mich / uns der Auftraggeber von der Einhaltung des Erstellungstermins freizustellen. Vor Einreichung des Genehmigungsantrages hat der Auftraggeber alle erforderlichen Daten, bzw. Unterlagen verbindlich und schriftlich bei mir / uns vorzulegen. Er hat ferner eine Vollmacht beizubringen, die mich / uns von der Haftung für Schäden entbindet, die nicht aus meiner / unserer Dienstleistung resultieren.

6.2        Polizeigebühren und sonstige Kosten für behördliche angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

 

7.         Zahlungen

7.1        Meine / unsere Rechnungen sind s o f o r t nach Erhalt ohne Abzug fällig, spätestens jedoch mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsvereinbarung, längstens aber nach 14 Tagen.

7.2        Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn mir / uns der Betrag / das Geld in vollem Umfang zur freien  Verfügung steht.

7.3        Überweisungsgebühren oder sonstige Kosten, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, dies wurde anders schriftlich vereinbart.

7.4        Bei Zahlungen mit Scheck, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlich auf meinem / unserem Konto gutgeschrieben ist.

7.5        Steht mir / uns ein Rechnungsbetrag nicht zur vereinbarten Fälligkeit (spätestens nach 14 Tagen) zur Verfügung, so bin ich / sind wir berechtigt Verzugzinsen in Höhe von 7,5% über dem Diskontsatz, sowie Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.

7.6        Für die Berechnung der Verzugzinsen wird keine gesonderte Rechnung ausgestellt.

7.7        kommt ein Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz einmaliger mündlicher oder einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht sofort nach, bin ich / sind wir berechtigt, alle bestehenden offenen Rechnungen  s o f o r t  fällig zu stellen.

 

8.         Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1        Erfüllungsort und Gerichtstand – auch bei Scheckklagen – ist für beide Parteien der Sitz der Firma. Es gilt – auch für Auslandsaufträgen – die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.

 

Stand: Oktober 2001 (überarbeitet Mai 2006, Januar 2008)